Treppenhausreinigung in der WEG: Wer ist zuständig und wie oft?

In Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften (WEG) sorgt die Treppenhausreinigung immer wieder für Diskussionen. Wer ist eigentlich zuständig, wie oft muss gereinigt werden – und wann lohnt sich ein Dienstleister?
Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig?
Grundsätzlich ist der Eigentümer bzw. die WEG für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen verantwortlich. Häufig wird diese Pflicht über den Mietvertrag oder die Hausordnung an die Mieter übertragen („Kehrwoche“). In der Praxis funktioniert das jedoch oft schlecht – ungleiche Verteilung und Streit sind die Folge.
Deshalb entscheiden sich viele Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften für einen professionellen Reinigungsdienst. Die Kosten sind in der Regel als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar.
Wie oft sollte das Treppenhaus gereinigt werden?
Das sinnvolle Intervall hängt von Lage, Nutzung und Anzahl der Parteien ab. Als Orientierung:
- Kleines Wohnhaus: alle 1–2 Wochen
- Mehrfamilienhaus mit vielen Parteien: wöchentlich
- Eingangsbereich und stark genutzte Etagen: häufiger
- Fenster und Glasflächen im Treppenhaus: mehrmals pro Jahr
Vorteile einer professionellen Treppenhausreinigung
Ein fester Dienstleister sorgt für ein zuverlässig sauberes, gepflegtes Treppenhaus, vermeidet Streit unter den Mietern und schützt den Wert der Immobilie. Feste Intervalle und ein klarer Ansprechpartner nehmen der Hausverwaltung viel Organisationsaufwand ab.
Passende Leistung: Treppenhausreinigung
Gepflegte Eingangsbereiche und Treppenhäuser für Wohn- und Geschäftshäuser.